Rechtsanwältin 
für Medizinrecht 
in Stuttgart

 

Ich berate Ärzte, Praxen, MVZ, Kliniken und Unternehmen im Gesundheitswesen – lösungsorientiert, persönlich und mit Erfahrung aus der Branche.

Unterschrift Valentina Pricker

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Spezialisiert auf Medizinrecht

Fundierte Expertise, strategische Betreuung und passgenaue Lösungen für rechtliche Herausforderungen im Gesundheitswesen.

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Erfahrung im Gesundheitswesen

Als Syndikusrechtsanwältin eines Unternehmens im Gesundheitswesen habe ich die Branche von innen kennengelernt.

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Stuttgart und bundesweit

Persönlich in Stuttgart oder digital – ich berate und vertrete Sie bundesweit gegenüber Kammern, Behörden und vor Gericht.

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Mehrsprachige Beratung

Ihr Anliegen besprechen wir auf Wunsch auch auf Englisch oder Russisch, präzise und ohne Sprachbarriere.

Meine Leistungen

Vertragsarztrecht

Berufsrecht

Ärztliches Gesellschaftsrecht

Arzneimittel- & 

Medizinprodukterecht

Heilmittelwerberecht

Arzthaftungsrecht

Vertragsgestaltung für das Gesundheitswesen

Verträge im Gesundheitswesen verlangen mehr als allgemeines Vertragsrecht: Berufsrecht, Vertragsarztrecht, Heilmittelwerberecht und Datenschutz greifen ineinander. Ich kenne die Besonderheiten und bringe Klarheit in komplexe Vertragsstrukturen. So gestalte und prüfe ich Ihre Verträge rechtssicher – vom Behandlungsvertrag und den AGB Ihrer Praxis über Nutzungsbedingungen digitaler Gesundheitsangebote bis zu Kooperations- und Gesellschaftsverträgen.

Denn der beste Schutz vor Konflikten ist ein Vertrag, der sie gar nicht erst entstehen lässt.

Medizinrecht – konsequent.

Mein Fokus liegt auf dem Medizinrecht. Diese Spezialisierung gründet auf meiner langjährigen Tätigkeit als Syndikusrechtsanwältin im Gesundheitswesen. Dort habe ich die Branche von innen kennengelernt: ihre regulatorischen Anforderungen, wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und dynamischen Entscheidungsprozesse.

Von dieser Erfahrung profitieren heute meine Mandanten. Ich berate in allen wesentlichen Bereichen des Medizinrechts, insbesondere bei Zulassungsverfahren und Kooperationsmodellen, in arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Fragen, bei der Gestaltung ärztlicher Werbung sowie in Regress- und Haftungsfällen.

Zudem gebe ich mein Fachwissen als Dozentin an der Internationalen Hochschule an Studierende weiter.

Valentina Pricker
Rechtsanwältin · Dozentin

Darauf können Sie sich verlassen

Klare Kommunikation

Komplexe Rechtsfragen beantworte ich verständlich – mit klaren Empfehlungen und einer durchsetzungsstarken Vertretung Ihrer Interessen.

Persönliche Betreuung

Sie haben eine feste Ansprechpartnerin, erreichen mich direkt und werden vom ersten Gespräch an persönlich begleitet.

Wann Sie mich einschalten sollten

Frühzeitig gestalten, rechtzeitig reagieren

Rechtliche Beratung entfaltet ihren größten Nutzen, bevor ein Konflikt entsteht: Kooperationsverträge, Praxisstrukturen und Werbemaßnahmen lassen sich so von Beginn an rechtssicher gestalten. Liegt bereits ein Vorwurf, ein Bescheid oder eine Abmahnung vor, zählt der richtige Zeitpunkt – viele Fristen beginnen mit dem Zugang eines Schreibens.

Vorwurf eines Behandlungsfehlers
Ein Patient macht Ansprüche geltend, die Gutachterkommission ist eingeschaltet oder eine Klage wurde zugestellt. Informieren Sie umgehend auch Ihre Berufshaftpflichtversicherung.

Prüfung oder Regress
Die Prüfungsstelle kündigt eine Wirtschaftlichkeitsprüfung an oder setzt einen Regress fest. Gegen den Bescheid läuft eine Frist.

Post von der Ärztekammer
Die Kammer bittet um Stellungnahme zu einer Patientenbeschwerde oder leitet ein berufsrechtliches Verfahren ein.

Abmahnung wegen Werbung
Ihre Website, Social-Media-Beiträge oder Praxiswerbung werden nach HWG oder UWG beanstandet, meist verbunden mit einer Unterlassungserklärung und kurzer Frist.

Arzneimittel- und Medizinprodukterecht
Eine Behörde beanstandet Ihr Produkt oder dessen Vermarktung, ein Wettbewerber mahnt Sie ab, oder es stellen sich Fragen zu Zulassung bzw. Konformitätsbewertung, Kennzeichnung, Werbung oder Inverkehrbringen. Frühzeitige Beratung vermeidet Risiken und Folgekosten.

Zulassung, Kooperation, Praxisabgabe
Sie planen eine Niederlassung, Nachbesetzung, BAG oder MVZ-Gründung. Hier entscheiden Verträge und Anträge im Vorfeld über spätere Risiken.

 

Sie haben ein Schreiben erhalten? Das sollten Sie jetzt tun

1. Zugang festhalten: Notieren Sie das Eingangsdatum. Davon hängen viele Fristen ab.

2. Nichts vorschnell erklären oder unterschreiben: Unterschreiben Sie nichts vorschnell und geben Sie keine Stellungnahme ab, weder gegenüber Kammer und KV noch gegenüber Patienten oder Abmahnern, bevor die Sache geprüft ist.

3. Unterlagen sichern: Stellen Sie Schreiben, Verträge und Korrespondenz zusammen.

4. Frühzeitig Kontakt aufnehmen: Je früher Sie anwaltlichen Rat einholen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt Ihnen.

 

Kontakt

Telefon: +49 176 31474706 · E-Mail: info@kanzlei-pricker.de

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Weitere Informationen

FAQ

Transparente Informationen zu Vergütung, Kosten und den Möglichkeiten einer rechtlichen Absicherung kurz für Sie zusammengefasst. 

Kanzlei Pricker 

Fahrionstraße 26

70469 Stuttgart

E-Mail: info@kanzlei-pricker.de

Telefon: +49 176 31474706

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