Berufsrecht
Die Ausübung des ärztlichen Berufs unterliegt den Berufsordnungen, Weiterbildungsordnungen sowie den Heilberufs- und Kammergesetzen der Länder.
Ich berate und vertrete Ärzte, Zahnärzte sowie Praxen und Kliniken in sämtlichen berufsrechtlichen Angelegenheiten – von der Approbation über Weiterbildungsfragen bis zur Vertretung in berufsgerichtlichen Verfahren.
Meine Beratung umfasst insbesondere:
- Erteilung, Ruhen, Widerruf und Rücknahme der Approbation
- Anerkennung von Weiterbildungszeiten und Facharztprüfungen
- Berufsrechtliche Grenzen von Werbung und Außendarstellung
- Kooperationen, Beteiligungen und Zuwendungen
- Schweigepflicht, Dokumentation und Einsichtsrechte
- Patientenbeschwerden und Verfahren der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern
- Vertretung in Verfahren vor den Berufsgerichten
Bei Patientenbeschwerden, berufsrechtlichen Vorwürfen oder Streitigkeiten mit Kammern entwickle ich individuelle, rechtssichere Lösungen und setze Ihre Interessen gegenüber Ärztekammern, Berufsverbänden und in Verfahren vor ärztlichen Berufsgerichten durch.
Mein Ziel ist es, Sie in allen berufsrechtlichen Fragestellungen kompetent zu unterstützen und Ihre berufsrechtlichen Belange zu wahren.
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Gerne stehe ich Ihnen telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular für eine Beratung zur Verfügung.
Kanzlei Pricker
