Vertragsarztrecht
Vom Zulassungsantrag über Praxisübernahme und Prüfungsverfahren - auch für Zahnärzte.
Ich berate und vertrete Sie in allen Bereichen des Vertragsarztrechts, sei es gestaltend, außergerichtlich oder vor dem Sozialgericht.
Als Arzt, Zahnarzt oder Medizinisches Versorgungszentrum stehen Sie im Vertragsarztrecht vor komplexen Herausforderungen – von der Zulassung über die Praxisübernahme bis hin zu Prüfungs- und Regressverfahren. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre beruflichen Ziele rechtssicher und effizient zu erreichen.
Zulassung und Ermächtigung
Ich begleite Sie im gesamten Zulassungsverfahren, prüfe Ihre individuellen Voraussetzungen und setze Ihre Interessen vor den Zulassungsgremien und Sozialgerichten durch.
Praxisübernahme und Nachfolge
Bei Praxisübernahmen, -abgaben und Nachbesetzungsverfahren berate ich Sie umfassend, gestalte rechtssichere Verträge und vertrete Sie im Auswahlverfahren gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen und Zulassungsausschüssen.
MVZ-Gründung und -Gestaltung
Ich unterstütze Sie bei der Gründung und Strukturierung von Medizinischen Versorgungszentren, prüfe die Zulassungsvoraussetzungen und setze Ihre Interessen bei der Auswahl der geeigneten Rechtsform und bei der Besetzung der ärztlichen Leitung durch.
Prüfungs- und Regressverfahren
Bei Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen sowie in sachlich-rechnerischen Berichtigungen und Regressverfahren entwickle ich für Sie individuelle Verteidigungsstrategien, um Honorarkürzungen und Regressforderungen frühzeitig und konsequent abzuwehren.
Kontaktieren Sie mich
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Gerne stehe ich Ihnen telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular für eine Beratung zur Verfügung.
Kanzlei Pricker
