FAQ - Häufig gestellte Fragen
Wie berechnet sich das Honorar?
01
Erstkontakt
Der erste Kontakt ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Ob telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular – wir klären zunächst, ob und in welcher Form eine rechtliche Unterstützung sinnvoll ist.
02
Erstberatung
Viele Mandate beginnen mit einer strukturierten Erstberatung.
Dabei erfolgt eine rechtliche Ersteinschätzung Ihres Anliegens, die Einordnung der Ausgangslage sowie die Besprechung möglicher strategischer Vorgehensweisen.
Die Erstberatung bieten wir in der Regel zu einem transparenten Festpreis an. Die Höhe richtet sich nach Umfang und Komplexität des jeweiligen Falls.
Welche Vergütungsmodelle sind möglich?
Je nach Mandat und Aufgabenstellung vereinbaren wir eine passende Vergütungsstruktur:
01
Zeithonorar
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Arbeitsaufwand. Die Zeiterfassung erfolgt in Einheiten von 6 Minuten. Abgerechnet wird in der Regel monatlich mit einer nachvollziehbaren Tätigkeitsaufstellung.
02
RVG-Abrechnung
In gerichtlichen Verfahren richtet sich die Vergütung mindestens nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren orientiert sich am Gegenstands- bzw. Streitwert. In geeigneten Fällen kann auch außerhalb gerichtlicher Verfahren nach dem RVG abgerechnet werden.
03
Pauschalhonorar
Für klar abgrenzbare Tätigkeiten vereinbaren wir feste Honorare. Dies schafft Kostentransparenz und Planungssicherheit.
Welche Kostenrisiken und welche Absicherung ist möglich?
01
Erfolgshonorar (in geeigneten Fällen)
In bestimmten Konstellationen kann ein erfolgsabhängiges Honorar vereinbart werden.
02
Rechtsschutzversicherung
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, prüfen wir gerne die Übernahme der Kosten und übernehmen auf Wunsch die Korrespondenz mit dem Versicherer.
Kontaktieren Sie mich
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Gerne stehe ich Ihnen telefonisch, per E-Mail oder per Kontaktformular für eine Beratung zur Verfügung.
Kanzlei Pricker
