Ärztliches Gesellschaftsrecht
Praxisgemeinschaften, Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren und weitere Kooperationen erfordern klare Strukturen.
Kooperationen im Gesundheitswesen unterliegen einem doppelten Regelungsrahmen: Neben dem allgemeinen Gesellschaftsrecht bestimmen Berufsordnung, Vertragsarztrecht sowie zulassungsrechtliche Regelungen, welche Rechtsform zulässig ist, wer Gesellschafter sein darf und wie Anteile übertragen werden können. Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaft, MVZ oder GmbH folgen dabei jeweils eigenen Voraussetzungen.
Ich begleite Ärzte, Zahnärzte, MVZ und Unternehmen im Gesundheitswesen bei der Gründung, Umstrukturierung, Nachfolge und Beendigung medizinischer Kooperationen – von der Wahl der Rechtsform bis zur Auseinandersetzung im Konfliktfall.
Meine Beratung umfasst insbesondere:
- Wahl und Gestaltung der Rechtsform: BAG, überörtliche BAG, Praxisgemeinschaft, MVZ, GmbH
- Gründung von MVZ
- Gestaltung und Prüfung von Gesellschafts- und Kooperationsverträgen
- Praxisübernahme und Nachbesetzungsverfahren nach § 103 SGB V
- Wettbewerbsverbote und Regelungen zur Gewinnverteilung
- Umstrukturierung, Umwandlung und Auflösung bestehender Kooperationen
Von der Gestaltung und Prüfung rechtssicherer Gesellschaftsverträge bis zur Begleitung bei Gesellschafterkonflikten entwickle ich individuelle, praktikable Lösungen, die auf die Minimierung wirtschaftlicher Risiken und die nachhaltige Wahrung Ihrer Interessen ausgerichtet sind.
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Kanzlei Pricker
