Heilmittelwerberecht: Rechtliche Beratung im Gesundheitswesen




Heilmittelwerberecht

Öffentliche Auftritte mit werblichem Charakter unterliegen im Gesundheitswesen strengen rechtlichen Vorgaben.

Ich berate Ärzte, Zahnärzte, Unternehmen und Anbieter im Gesundheitswesen bei allen Fragen der zulässigen Außendarstellung und Werbung.

Prüfung und Gestaltung von Werbeaussagen

Ich prüfe Ihre Werbemaßnahmen (z.B. Website, Broschüren, Social Media) auf rechtliche Zulässigkeit, insbesondere auf Irreführungsgefahren, Verbot unzulässiger Heilversprechen und Transparenzpflichten.

Entwicklung rechtssicherer Kommunikationsstrategien

Gemeinsam mit Ihnen entwickle ich Kommunikationskonzepte, die Ihre Außendarstellung wirksam und zugleich gesetzeskonform gestalten. So vermeiden Sie Verstöße gegen das HWG und wettbewerbsrechtliche Risiken.

Abwehr von Abmahnungen und Vertretung in Konflikten

Im Falle von Abmahnungen oder wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Mitbewerbern, Verbänden oder Behörden prüfe ich die Vorwürfe, wehre unberechtigte Ansprüche ab und vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich.

Risikoprävention

Durch die frühzeitige Prüfung und Anpassung Ihrer Werbemaßnahmen helfe ich, Bußgelder, Unterlassungsansprüche und Imageschäden zu vermeiden und sichere Ihre wirtschaftlichen Interessen.

Kontaktieren Sie mich

Sie wünschen Beratung zum Heilmittelwerberecht? 

Gerne stehe ich Ihnen telefonisch, per E-Mail oder per Kontaktformular für eine Beratung zur Verfügung. 

Kanzlei Pricker 

Fahrionstraße 26

70469 Stuttgart

E-mail: info@kanzlei-pricker.de

Telefon: 0176 31474706

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