Arzthaftungsrecht
Das ärztliche Haftungsrecht betrifft Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen aufgrund behaupteter Behandlungs-, Aufklärungs- oder Organisationsfehler.
Das Arzthaftungsrecht bestimmt die Pflichten aus dem Behandlungsvertrag, die Anforderungen an Aufklärung und Dokumentation und die Verteilung der Beweislast. Denn über den Ausgang eines Haftungsverfahrens entscheidet regelmäßig die Frage, wer den Fehler zu beweisen hat.
Ich berate und vertrete Ärzte, Zahnärzte und medizinische Einrichtungen in allen Fragen der Arzthaftung - von der ersten rechtlichen Einschätzung bis zur konsequenten Verteidigung Ihrer Interessen.
Meine Beratung umfasst insbesondere:
- Prüfung und Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen
- Vertretung in Verfahren vor Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern
- Vertretung in Zivilverfahren
- Abwehr von Ansprüchen der Krankenkassen aus übergegangenem Recht
- Koordination mit der Berufshaftpflichtversicherung, Deckungsfragen und Regress
- Begleitung paralleler Straf-, Ermittlungs- und berufsrechtlicher Verfahren
- Verjährungs- und Beweissicherungsfragen, Umgang mit Einsichtsverlangen in die Behandlungsdokumentation
Aufklärung, Dokumentation und neue Behandlungsmethoden
Ein erheblicher Teil der Haftungsfälle scheitert nicht am medizinischen Standard, sondern an der ordnungsgemäßen Aufklärung und ihrer Dokumentation. Besonders streng sind die Anforderungen beim Einsatz neuer Behandlungsmethoden, bei Off-Label-Use sowie bei Eingriffen mit relativer Indikation. Hier verlangt die Rechtsprechung den Hinweis auf die fehlende Langzeiterfahrung sowie auf alternative Behandlungsmethoden. Ich prüfe Ihre Aufklärungsbögen, Dokumentationsroutine und passe sie rechtssicher an, bevor daraus ein Haftungsrisiko entsteht.
Mein Ziel ist es, unberechtigte Vorwürfe konsequent abzuwehren und mögliche Risiken früh und wirtschaftlich zu lösen, damit Ihre berufliche und wirtschaftliche Position keinen Schaden nimmt.
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Kanzlei Pricker
